Konjunkturprogramm 2020 FAQ

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation rund um COVID-19

Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16%
(befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020)

Konjunkturprogramm 2020

Richtet sich die Höhe der Mehrwertsteuer nach dem Zeitpunkt der Bestellung oder der Lieferung?

Dem geänderten Steuersatz unterliegen alle Lieferungen ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Der Zeitpunkt der Bestellung, Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung ist in diesem Zusammenhang unerheblich.

Erhält eine Bestellung, welche ich bereits vor dem 01.07.2020 unterschrieben habe, bereits den reduzierten Mehrwertsteuersatz? Muss ich aktuell mit der Bestellung bis zum 01.07.2020 warten, um von diesem Vorteil zu profitieren?

Sofern die Lieferung an Sie nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 erfolgt, erhalten Sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Der Zeitpunkt der Bestellung, Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.

Müssen Bestellungen storniert werden, damit ich vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren kann?

Sofern die Lieferung nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021 erfolgt, erhalten Sie den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Der Zeitpunkt der Bestellung ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, somit ist eine Stornierung nicht notwendig.

Wie wirkt sich die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Leasinggeschäfte aus?

Im Rahmen von Leasingverträgen werden die Leasingraten im relevanten Zeitraum (01.07.2020 bis 31.12.2020) mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz berechnet. Das gilt auch für bereits bestehende Leasingverträge.

Wie wirkt sich die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Dienstleistungen der FS AG aus?

In Klärung.

Wie werden die reduzierten Leasingraten sowie Monatsbeiträge zu Dienstleistungen in den Vertragsunterlagen ausgewiesen?

In Klärung.

Wie wirkt sich die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Finanzierungsgeschäfte aus?

In Klärung.

Müssen bereits abgeschlossene Finanzierungsverträge bei Lieferung der Fahrzeuge nach dem 01.07.2020 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz neu kalkuliert und unterschrieben werden?

In Klärung.

Wird es eine neue Preisliste geben?

Preislisten müssen grundsätzlich die Bruttowerte des Angebots ausweisen. Daher sind neue Preislisten notwendig. Diese werden aktuell erstellt und werden kurzfristig nach Verabschiedung des Gesetzes online zur Verfügung gestellt.

Wird der Listenpreis von Modellen, die im Zeitraum der reduzierten Mehrwertsteuer vorgestellt und in den Markt eingeführt werden, mit 16% Mehrwertsteuer ermittelt?

Die Brutto-Listenpreisangaben zu unseren Modellen beinhalten jeweils den zum Zeitpunkt der Kommunikation gültigen Mehrwertsteuersatz.

Bis wann werden die relevanten Systeme auf die reduzierte Mehrwertsteuer umgestellt?

Die Umsetzung in den Systemen wird aktuell von den zuständigen Stellen geprüft. Zunächst muss allerdings das Gesetz verabschiedet werden. Eine genaue Vorhersage zum Umstellungszeitpunkt ist derzeit leider noch nicht möglich.

Erhöhung der staatlichen Förderung
für Elektrofahrzeuge

Konjunkturprogramm 2020

Für welche Fahrzeuge wird die staatliche Förderung erhöht?

Die Innovationsprämie des Bundes schließt BEV und PHEV, FCEV ein und gilt für Neufahrzeuge sowie junge Gebrauchte Fahrzeuge. Die entsprechende Richtlinie mit weiteren Details liegt aktuell noch nicht vor.

Ab wann wird die erhöhte Förderung für Elektrofahrzeuge gültig sein und bezieht sich dieses Datum dann auf die Bestellung oder die Lieferung/Zulassung?

Förderfähig sind Fahrzeuge mit Zulassung ab 04.06.2020 bis einschließlich 31.12.2021. Die entsprechende Richtlinie mit weiteren Details liegt aktuell noch nicht vor.

Wenn der staatliche Anteil zur Förderung von Elektrofahrzeugen verdoppelt wird, erhöht sich dann auch die Förderung durch den Hersteller?

Die Erhöhung der Förderung von Elektrofahrzeugen im Rahmen des Konjunkturprogramms erfolgt ausschließlich durch eine Erhöhung des staatlichen Anteils. Der Herstelleranteil ist davon ausgenommen.

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